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Hausmeisterservice mit Winterdienst in Metzingen, Neuhausen bis Dettingen Erms

Als Hausbesitzer, Eigentümer und auch als Mieter sind Sie für die Sicherheit von Wegen vor Ihrem Grundstück, Gehwegen und Hofeinfahrten verantwortlich. Die Gemeinde überträgt in den meisten Fällen die Verkehrssicherungspflicht an Sie als Eigentümer. Je nach Gemeindeordnung müssen öffentliche oder dem Haus zugängliche Straßen und Wege werktags bis 7 Uhr geräumt und abgestreut sein, abends endet die Schneeräumpflicht in den meisten Gemeinden um 21 Uhr. Kommen Sie dieser Sicherungspflicht im Winter nicht nach und stürzt jemand auf diesen Wegen, so können Sie dafür haftbar gemacht werden.

 

Mit meinem Hausmeisterservice übernehme ich diese lästige, frühmorgentliche Aufgabe zuverlässig für Sie. Ob mit der Schneeschippe für kleine Flächen oder mit der Schneefräse für größere Gehwege und Hofeinfahrten, halte ich Ihre Flächen während den geforderten Zeiten Schnee-, und durch regelmäßiges abstreuen Eisfrei.

 

 

Auszug aus meinen Dienstleistungen im Bereich Winterdienst:

 

  • Saison vom 01.11.2017 - 31.03.2018
  • Schnee räumen mit Schippe oder Schneefräse je nach Fläche
  • Abstreuen der Fläche mit zugelassenen Streumitteln
  • Absperrung von Dachlawinen gefährdeter Bereiche
  • Einsatzzeiten von 4:00 - 21:00 Uhr möglich
  • Entfernung der Streumittelreste am Ende der Saison (in der Regel ab 31.03.)
  • Abrechnung auf Stundenbasis je Einsatz
  • Einsatz auch an Sonn- und Feiertagen möglich
  • Einsatz privat und gewerblich möglich

Fordern Sie ein für Ihre Anforderungen geeignetes Angebot einfach per EMail oder unter 07123 / 972 621 9 an. 

Winter-Chronik - Schneetage in Stuttgart und Schwäbische Alb

Wieviel Schnee wird es 2017 in Metzingen, Reutlingen oder Bad Urach wohl geben? Diese Frage wird keiner mit Sicherheit beantworten können. Was wir wissen ist, wieviel Schneetage es in der Vergangenheit gegeben hat. So habe ich unten einmal die Daten für Stuttgart und für Münsingen auf der Schwäbischen Alb für Sie zusammengetragen und in einem kleinen Diagramm aufbereitet.

Winter-Chronik für Stuttgart (371m über NN):

 

2010 - 54 Tage mit Schneedecke

2011 - 21 Tage mit Schneedecke

2012 - 58 Tage mit Schneedecke

2013 - 1 Tag mit Schneedecke

2014 - 23 Tage mit Schneedecke

2015 - 13 Tage mit Schneedecke

2016 - 14 Tage mit Schneedecke

 

Folgt man diesem Trend, so könnte es im Raum Stuttgart 2017 ca. 21 Tage mit einer Schneedecke geben, an denen geräumt werden muss.

Winter-Chronik für Münsingen (750 m über NN):

 

2010 - 71 Tage mit Schneedecke

2011 - 50 Tage mit Schneedecke

2012 - 96 Tage mit Schneedecke

2013 - 37 Tage mit Schneedecke

2014 - 70 Tage mit Schneedecke

2015 - 49 Tage mit Schneedecke

2016 - 37 Tage mit Schneedecke

 

Folgt man diesem Trend, so könnte es auf der Schwäbischen Alb 2017 ca. 79 Tage mit einer Schneedecke geben, an denen geräumt werden muss.

Schneeräumpflichten in Metzingen

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In dieser Broschüre der Stadt Metzingen finden Sie alle wichtigen Informationen aus der Gemeindesatzung der Stadt zur Regelung des Winterdienstes.

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Schneeräumpflichten in Reutlingen

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Auf 9 Seiten informiert die Stadt Reutlingen in dieser Broschüre über die Regelung der Schneeräumpflicht sowie über den Beitrag des städtischen Winterdienstes.





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Schneeräumpflichten in Dettingen Erms

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Satzung der Stadt Dettingen Erms über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen
und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung).




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Schneeräumpflichten in Bad Urach

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Jedes Jahr freuen sich viele Menschen auf den ersten Schnee. Jedoch wünschen wir uns auch, dass es auf unseren Straßen nicht chaotisch wird. Nachfolgend die wichtigsten Regelungen der Räum- und Streupflichtsatzung der Stadt Bad Urach zur Vermeidung von Unfällen wegen Glatteis und Schneeglätte.



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